Inkassokosten

Meine Erstberatung berechne ich einmalig mit einem Basishonorar. Ein Mitgliedsbeitrag fällt nicht an.

Wünschen Sie als Mandant weitere Inkassomaßnahmen, werden diese jeweils mit einem weiteren Beratungshonorar berechnet. Sie bestimmen jederzeit den Fortgang in Ihrer Inkassosache und behalten damit die Kostenentwicklung im Blick. 

Zum Honorar kommen eventuelle Gerichtskosten und Fremdgebühren sowie die Auslagenpauschale und die gültige Mehrwertsteuer hinzu.

Das berechnete Honorar, die Gerichtskosten und die Fremdgebühren werden Ihnen als Mandant berechnet und sind von Ihnen vorzulegen. Diese Beträge sind Ihnen von Schuldnerin oder Schuldner im Falle des Verzuges als Verzugsschaden zu ersetzen, soweit dies nach der geltenden Rechtssprechung verlangt werden kann. 

Werden im Erfolgsfall Zahlungen für Ihre Forderung von mir eingezogen, erhalte ich von Ihnen ein Erfolgshonorar von fünfundzwanzig Prozent der eingezogenen Beträge zuzüglich der Hebegebühr von einem Prozent der eingezogenen Beträge, der Auslagenpauschale und der gültigen Mehrwertsteuer. 

Im Erfolgsfall werden an Sie rund 70 Prozent der eingezogenen Beträge ausgeschüttet.


 

Für weitere Informationen und  zur Terminvereinbarung wählen Sie 0221- 25 47 15 oder senden Sie eine Mail an inkasso@hoff-koeln.de